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Kaufpreisaufteilung beim Immobilienkauf

Bereiten Sie die steuerliche Aufteilung vor der notariellen Beurkundung vor. Ich prüfe Ihren Kaufvertragsentwurf, identifiziere relevante Kaufpreisbestandteile und berechne die voraussichtlichen Auswirkungen auf Grunderwerbsteuer sowie – bei Vermietung oder geplanter Vermietung – auf Gebäude-AfA und Einkommensteuer.

Grunderwerbsteuer Gebäude-AfA BMF-Arbeitshilfe Vertragsklauseln Vermietete Immobilien Wohnung, EFH & MFH
Beratung vor dem Immobilienkauf

Leistungspaket Kaufpreisaufteilung

Sie erhalten eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage und konkrete Formulierungsvorschläge, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

Interner Hinweis vor Veröffentlichung

  • Pauschalpreis des Standardpakets noch verbindlich festlegen.
  • Prüfen, ob der Preis nach Kaufpreis, Objektart oder Komplexität gestaffelt werden soll.
  • Festlegen, ob kurzfristige Aufträge vor dem Notartermin einen Dringlichkeitszuschlag erhalten.
Für Käufer von Wohnungen und Wohnhäusern

Standardpaket

„Vor dem Notartermin steuerlich vorbereitet“
  • Steuerliche Durchsicht eines Kaufvertragsentwurfs
  • Auswertung des Mandanten-Erfassungsbogens
  • Einordnung der angegebenen Kaufpreisbestandteile
  • Überschlägige Plausibilitätsprüfung der Mandantenwerte
  • Berechnung der voraussichtlichen Grunderwerbsteuerwirkung
  • Aufteilung auf Grund und Boden und Gebäude
  • Vergleich mit der BMF-Arbeitshilfe
  • Berechnung der AfA- und Einkommensteuerwirkung bei Vermietung oder geplanter Vermietung
  • Steuerliche Formulierungsvorschläge für den Kaufvertrag
  • Schriftliches Arbeitsergebnis mit Annahmen und Risikohinweisen
  • Eine Korrekturrunde bei im Wesentlichen unverändertem Sachverhalt

Preisrahmen

  • Pauschalpreis: [vor Veröffentlichung festlegen] zzgl. 19 % USt
Bei vollständiger Eigennutzung entsteht keine Gebäude-AfA. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung und ihrer Leistungsanlage.
Standardpaket anfragen
Nur bei zusätzlichem Prüfbedarf

Optionale Zusatzleistungen

„Vertiefung nach Ihrem konkreten Bedarf“
  • Prüfung ausgewählter Rechnungen oder Wertnachweise
  • Prüfung eines weiteren Vertragsentwurfs bei geändertem Sachverhalt
  • Direkte steuerliche Abstimmung mit dem Notariat
  • Prüfung des späteren Grunderwerbsteuerbescheids
  • Beantwortung einer Finanzamtsanfrage
  • Begleitung eines Einspruchsverfahrens
  • Vertiefte Prüfung technisch oder rechtlich komplexer Bestandteile

Vergütung

  • Nach Zeitaufwand: 150 € je Stunde zzgl. 19 % USt
  • Einspruchsverfahren: gesonderte Vergütungsvereinbarung
Zusatzleistungen werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung ausgeführt.
Zusatzleistung anfragen
„Welche Gegenstände kann ich im Kaufvertrag gesondert ausweisen?“
„Wie wirkt sich die Aufteilung auf die Grunderwerbsteuer aus?“
„Welcher Gebäudeanteil kann später abgeschrieben werden?“
„Was passiert, wenn das Finanzamt die Werte nicht anerkennt?“
Warum die Beratung vor dem Kauf wichtig ist

Nach der Unterschrift ist die Gestaltung nur noch eingeschränkt möglich

Ohne nachvollziehbare Aufteilung kann das Finanzamt die Bemessungsgrundlagen selbst ermitteln. Bewegliche Gegenstände, Gebäudeanteil und spätere Abschreibung werden dann möglicherweise nicht so berücksichtigt, wie Sie es beim Kauf erwartet haben.

Meine Lösung: Sie erhalten vor der Beurkundung eine dokumentierte Berechnung, realistische Gestaltungsvorschläge und klare Hinweise zu den steuerlichen Risiken.

„Der Notar hat keine steuerliche Beratung übernommen.“
Sinngemäßer Hinweis, wie er sich in vielen Kaufverträgen findet
Der häufig übersehene Satz

Rechtssicher beurkundet heißt nicht automatisch steuerlich gestaltet

Der Notar sorgt für einen rechtssicheren Kaufvertrag. Eine steuerlich optimale Kaufpreisaufteilung ist jedoch regelmäßig nicht Gegenstand der notariellen Beratung.

Genau hier setzt meine Beratung an: Ich prüfe vor der Beurkundung, welche Kaufpreisbestandteile gesondert ausgewiesen werden können und welche Aufteilung auf Gebäude sowie Grund und Boden steuerlich sinnvoll und plausibel ist.

Klare Rollenverteilung: Sie erhalten von mir die steuerliche Berechnung und konkrete Formulierungsvorschläge für die Abstimmung mit dem Notariat. Die endgültige zivilrechtliche Vertragsgestaltung und Beurkundung verbleibt beim Notar.
So läuft die Beratung ab
So läuft die Beratung ab

In vier Schritten zum Arbeitsergebnis

Der Ablauf bleibt bewusst schlank und konzentriert sich auf die Gestaltung vor dem Notartermin.

Unterlagen übermitteln

Sie senden den aktuellen Kaufvertragsentwurf und den ausgefüllten Erfassungsbogen.

Bestandteile einordnen

Ich prüfe die angegebenen Gegenstände, Werte und die geplante Nutzung der Immobilie.

Steuerwirkung berechnen

Grunderwerbsteuer, Gebäudeanteil, AfA und Einkommensteuerwirkung werden nachvollziehbar gegenübergestellt.

Vertrag vorbereiten

Sie erhalten das schriftliche Ergebnis und steuerliche Formulierungsvorschläge für den Kaufvertrag.

Ihr Arbeitsergebnis

Das erhalten Sie am Ende der Beratung

Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass Sie die vorgeschlagene Gestaltung mit Verkäufer und Notariat abstimmen können.

Ausgefüllte BMF-Arbeitshilfe als Excel-Datei und PDF

Berechnung der voraussichtlichen Steuerwirkungen

Schriftliches Ergebnis und Formulierungsvorschläge

Klare Abgrenzung

Schlanker Standardprozess statt unnötiger Unterlagen

Für die Standardberatung benötigen wir nur die Informationen, die für die Kaufpreisaufteilung wirklich erforderlich sind – unabhängig davon, ob eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus erworben wird.

Für den Start erforderlich

  • Aktueller Entwurf des notariellen Kaufvertrags
  • Vollständig ausgefüllter Mandanten-Erfassungsbogen
  • Exposé nur, soweit wichtige Objektdaten im Vertrag fehlen
  • Grenzsteuersatz oder letzter Steuerbescheid nur für die persönliche Steuerwirkung
Keine Rechnungsprüfung im Standardpaket
Transparente Annahmen
Vorsichtige Plausibilitätsprüfung
Klare Risikohinweise

Ihr Notartermin steht bevor?

Senden Sie Ihre Anfrage möglichst vor der Beurkundung. Für die erste Einschätzung genügen der Kaufvertragsentwurf und einige Angaben zur Immobilie.

Anfrage

Kaufpreisaufteilung anfragen

Teilen Sie uns bitte mit, wann die Beurkundung geplant ist und ob bereits ein Kaufvertragsentwurf vorliegt.