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Honorar

Damit Sie im Voraus wissen, welche Kosten Ihnen entstehen, werden diese im Vorfeld mit Ihnen besprochen.Die Kosten für die Inanspruchnahme der Dienste eines Steuerberaters richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV). Dies führt in großem Maße zu einer hohen Transparenz.Demnach wird das Honorar abgerechnet nach:

  1. Gegenstandswert ( Wert der erbrachten Leistungen)
  2. Pauschalgebühr (im Vorfeld genau fixiertes Honorar)
  3. Zeitgebühr (Honorar nach dem zeitlichen Aufwand)

Ein Erstberatungsgespräch ohne individuelle Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenlos und
unverbindlich. Für ein darüber hinaus gehendes Beratungsgespräch richtet sich das Honorar nach dem Wert des Interesses, jedoch maximal EUR 190 und wird selbstverständlich auf ein künftiges Honorar in derselben Angelegenheit angerechnet.

Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und lassen Sie sich ausführlich beraten.
Wir beraten Sie gern auch in englischer oder französischer Sprache. Ihr Steuerberater in der Hamburger Innenstadt freut sich auf Sie!

Steuerberaterkosten sind abzugsfähig!

Steuerberatungskosten dürfen in der Regel als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten angesetzt werden.
In Abhängigkeit von Ihrem individuellen Steuersatz mindert sich Ihre Steuerlast dadurch um bis etwa die Hälfte der Kosten.

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