Fordern Sie Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot jetzt an.

Honorar
- Gegenstandswert (Wert der erbrachten Leistungen)
- Pauschalgebühr (im Vorfeld genau fixiertes Honorar)
- Zeitgebühr (Honorar nach dem zeitlichen Aufwand)
Kostenloses Kennenlerngespräch
Ein erstes Kennenlerngespräch – ganz ohne individuelle Beratung – ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. In diesem Gespräch besprechen wir gemeinsam:
- Wie wir als Kanzlei arbeiten
- Welche Leistungen wir anbieten
- Wie eine mögliche Zusammenarbeit aussehen könnte
- Ob wir der richtige Partner für Ihr Anliegen sind
- Unsere Vergütungsstruktur – damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten Sie bei einer Zusammenarbeit erwarten
Individuelle Erstberatung
Haben Sie bereits konkrete steuerliche oder rechtliche Fragen, bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen vorab kurz schriftlich zu schildern – so können wir von Anfang an den passenden Rahmen für Ihr Gespräch festlegen. Das Honorar richtet sich nach dem Wert des Interesses gemäß StBVV, zuzüglich Auslagenersatz nach § 16 StBVV und der gesetzlichen Umsatzsteuer – insgesamt jedoch maximal 249,90 EUR inkl. MwSt. Das Beratungshonorar wird selbstverständlich auf ein künftiges Honorar in derselben Angelegenheit angerechnet.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin und lassen Sie sich ausführlich beraten. Wir beraten Sie gern auch in englischer oder französischer Sprache. Ihr Steuerberater in der Hamburger Innenstadt freut sich auf Sie!
Steuerberaterkosten sind abzugsfähig!
Steuerberatungskosten dürfen in der Regel als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten angesetzt werden.
In Abhängigkeit von Ihrem individuellen Steuersatz mindert sich Ihre Steuerlast dadurch um bis etwa die Hälfte der Kosten.
