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Steuerliche Begleitung der GmbH- und UG-Liquidation

Von der Auflösung bis zur Löschung im Handelsregister begleite ich Sie durch die gesamte Abwicklung: Liquidations-Eröffnungsbilanz, laufende Buchführung während des Sperrjahres, jährliche Liquidationsabschlüsse, steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen sowie die Schlussbilanz mit Kommunikation zum Finanzamt.

Sperrjahr & Gläubigeraufruf Liquidationsbilanzen Abwicklungszeitraum KSt/GewSt Gesellschafterdarlehen Schlussverteilung GmbH & UG
Begleitung der GmbH-Liquidation

Leistungspaket GmbH-Liquidation

Sie erhalten eine strukturierte Begleitung durch alle Liquidationsphasen – mit klarem Status, nachvollziehbaren Berechnungen und einem festen Ansprechpartner von der Auflösung bis zur Löschung.

Interner Hinweis vor Veröffentlichung

  • Honorarmodell für das Standardpaket verbindlich festlegen (Gebühren richten sich nach StBVV und Gegenstandswert je Liquidationsphase; Pauschale oder Spanne vor Veröffentlichung bestimmen).
  • Prüfen, ob der Umfang des Standardpakets nach Anzahl der Liquidationsjahre, Bilanzsumme oder Komplexität (z. B. mehrere Gesellschafterdarlehen) gestaffelt werden soll.
  • Stundensatz für die optionalen Zusatzleistungen verbindlich festlegen.
Für GmbH und UG in Liquidation

Standardpaket

„Steuerlich und bilanziell begleitet – von der Auflösung bis zur Löschung“
  • Eckdaten aus dem Auflösungsbeschluss erfassen (Datum, Liquidatoren, Fristbeginn)
  • Liquidations-Eröffnungsbilanz nebst erläuterndem Bericht (§ 71 Abs. 1, 2 GmbHG)
  • Laufende Finanzbuchhaltung während der gesamten Abwicklung
  • Begleitung bei der Klärung von Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Verträgen anhand unseres Abwicklungschecks
  • Liquidationsjahresabschluss für jedes während der Liquidation endende Geschäftsjahr
  • Klärung von Restsalden und Darlehen gegenüber Gesellschaftern (Rückzahlung oder Verzicht)
  • Berechnung von Körperschaft- und Gewerbesteuer für den Abwicklungszeitraum (§ 11 KStG, §§ 10, 14 GewStG)
  • Liquidations-Schlussbilanz nebst erläuterndem Bericht
  • Prüfung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 KStG) und der Kapitalertragsteuer bei der Schlussverteilung
  • Laufende Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Unterstützung bei Schlussrechnung und Anmeldung des Schlusses der Liquidation zum Handelsregister

Honorarrahmen

  • Honorar: [vor Veröffentlichung festlegen] – individuell nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sowie Umfang und Dauer der Liquidation
Der konkrete Leistungsumfang und das Honorar ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung nach einer ersten Einschätzung Ihres Falls. Das Standardpaket deckt die freiwillige GmbH- und UG-Liquidation ab. Bei Insolvenz, Vermögenslosigkeit, streitigen Gläubigern oder Nachtragsliquidation ist eine gesonderte Prüfung erforderlich.
Standardpaket anfragen
Nur bei besonderem Prüf- oder Beratungsbedarf

Optionale Zusatzleistungen

„Vertiefung bei Sonderfällen“
  • Abstimmung mit Notariat und Handelsregister in Sonderkonstellationen
  • Beantwortung vertiefter Finanzamtsanfragen außerhalb des Regelablaufs
  • Begleitung eines Einspruchs- oder Rechtsbehelfsverfahrens
  • Koordination mit spezialisierten Kollegen (z. B. Fachanwalt für Insolvenzrecht) bei rechtlich komplexen Sonderfällen

Vergütung

  • Nach Zeitaufwand: [Stundensatz vor Veröffentlichung festlegen] zzgl. 19 % USt
  • Einspruchs-/Rechtsbehelfsverfahren: gesonderte Vergütungsvereinbarung
Zusatzleistungen werden nur nach ausdrücklicher Beauftragung ausgeführt.
Zusatzleistung anfragen
„Ist die Liquidation nach Ablauf des Sperrjahres automatisch beendet?“
„Darf ich schon etwas an die Gesellschafter auszahlen?“
„Was passiert steuerlich mit einem Gesellschafterdarlehen?“
„Wann genau wird die GmbH im Handelsregister gelöscht?“
Warum eine strukturierte Begleitung wichtig ist

Ohne klare Abgrenzung der Phasen drohen Verzögerungen und Haftungsrisiken

Das Sperrjahr ist nur eine Mindestwartefrist für die Vermögensverteilung – die wirtschaftliche Abwicklung muss zusätzlich tatsächlich abgeschlossen sein. Liquidatoren, die zu früh verteilen oder bekannte Verbindlichkeiten nicht absichern, haften der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für den daraus entstehenden Schaden (§ 73 Abs. 3 GmbHG i. V. m. § 43 Abs. 3, 4 GmbHG).

Meine Lösung: Sie erhalten für jede Liquidationsphase einen klaren Status, nachvollziehbare Berechnungen zu Bilanzen und Steuern sowie rechtzeitige Hinweise, bevor Fristen oder Pflichten übersehen werden.

„Die Auflösung ist beschlossen – die Liquidation ist damit noch nicht abgeschlossen.“
Häufige Fehleinschätzung zu Beginn der Liquidation
Der oft übersehene Unterschied

Auflösungsbeschluss heißt nicht automatisch wirtschaftlich und steuerlich abgewickelt

Mit dem Auflösungsbeschluss und seiner Anmeldung zum Handelsregister beginnt die Liquidation – sie ist damit aber noch nicht beendet. Zunächst muss die wirtschaftliche Abwicklung objektiv abgeschlossen sein: Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verträge und Risiken müssen für jeden Punkt geklärt sein.

Erst danach folgt die bilanzielle und steuerliche Schlussphase mit Schlussbilanz, Steuererklärungen und Restkosten. Erst wenn auch diese abgeschlossen und die Schlussrechnung gelegt ist, wird der Schluss der Liquidation zum Handelsregister angemeldet und die Gesellschaft gelöscht.

Klare Rollenverteilung: Notariat und Handelsregister sorgen für die rechtssichere Anmeldung von Auflösung, Liquidatoren und Schluss der Liquidation. Ich begleite Sie steuerlich und bilanziell durch die gesamte Abwicklung – von der Eröffnungsbilanz bis zur Schlussrechnung.
So läuft die Begleitung ab
So läuft die Begleitung ab

In vier Phasen von der Auflösung bis zur Löschung

Jede Phase hat einen klaren Status, damit jederzeit erkennbar ist, wo die Liquidation steht und was noch zu tun ist.

Auflösung und Beginn

Wir prüfen den Auflösungsbeschluss, klären den Beginn der Liquidation und das Datum des Gläubigeraufrufs, ab dem das Sperrjahr läuft.

Eröffnungsbilanz

Wir erstellen die Liquidations-Eröffnungsbilanz nebst erläuterndem Bericht (§ 71 GmbHG) und begleiten die Feststellung durch die Gesellschafter.

Laufende Abwicklung

Wir führen die Buchhaltung fort, klären Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Verträge und erstellen die jährlichen Liquidationsabschlüsse.

Schluss der Liquidation

Nach Ablauf des Sperrjahres erstellen wir die Schlussbilanz, klären die steuerlichen Schlussfragen und begleiten die Anmeldung zum Handelsregister.

Ihr Arbeitsergebnis

Das erhalten Sie während und am Ende der Liquidation

Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass Sie und die Gesellschafter den Stand der Abwicklung jederzeit nachvollziehen können.

Liquidations-Eröffnungs- und Schlussbilanz nebst erläuternden Berichten

Berechnung von Körperschaft- und Gewerbesteuer für den Abwicklungszeitraum

Abwicklungscheck mit klarem Status je Liquidationsphase

Klare Abgrenzung

Strukturierter Ablauf statt unklarer Zuständigkeiten

Für die Begleitung benötigen wir die Unterlagen, die für die jeweilige Liquidationsphase erforderlich sind – unabhängig davon, ob es sich um eine GmbH oder UG handelt.

Für den Start erforderlich

  • Auflösungsbeschluss mit Datum und Bestellung der Liquidatoren
  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Nachweis des Gläubigeraufrufs (Bundesanzeiger) mit Veröffentlichungsdatum
  • Übersicht über Anlagevermögen, offene Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Bestehende Verträge (Miete, Leasing, Versicherungen u. Ä.) sowie Angaben zu Gesellschafterdarlehen
Klarer Status je Liquidationsphase
Transparente Fristenkontrolle zum Sperrjahr
Enge Abstimmung mit dem Finanzamt
Begleitung bis zur Löschung im Handelsregister

Steht die Auflösung Ihrer GmbH bevor?

Melden Sie sich möglichst frühzeitig nach dem Auflösungsbeschluss. Für die erste Einschätzung genügen der Auflösungsbeschluss und ein kurzer Überblick über Vermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten.

Anfrage

Begleitung der GmbH-Liquidation anfragen

Teilen Sie uns bitte mit, wann die Auflösung beschlossen wurde oder geplant ist und in welcher Phase sich die Liquidation aktuell befindet.