Steuerliche Begleitung der GmbH- und UG-Liquidation
Von der Auflösung bis zur Löschung im Handelsregister begleite ich Sie durch die gesamte Abwicklung: Liquidations-Eröffnungsbilanz, laufende Buchführung während des Sperrjahres, jährliche Liquidationsabschlüsse, steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen sowie die Schlussbilanz mit Kommunikation zum Finanzamt.
Leistungspaket GmbH-Liquidation
Sie erhalten eine strukturierte Begleitung durch alle Liquidationsphasen – mit klarem Status, nachvollziehbaren Berechnungen und einem festen Ansprechpartner von der Auflösung bis zur Löschung.
Interner Hinweis vor Veröffentlichung
- Honorarmodell für das Standardpaket verbindlich festlegen (Gebühren richten sich nach StBVV und Gegenstandswert je Liquidationsphase; Pauschale oder Spanne vor Veröffentlichung bestimmen).
- Prüfen, ob der Umfang des Standardpakets nach Anzahl der Liquidationsjahre, Bilanzsumme oder Komplexität (z. B. mehrere Gesellschafterdarlehen) gestaffelt werden soll.
- Stundensatz für die optionalen Zusatzleistungen verbindlich festlegen.
Standardpaket
- ✓ Eckdaten aus dem Auflösungsbeschluss erfassen (Datum, Liquidatoren, Fristbeginn)
- ✓ Liquidations-Eröffnungsbilanz nebst erläuterndem Bericht (§ 71 Abs. 1, 2 GmbHG)
- ✓ Laufende Finanzbuchhaltung während der gesamten Abwicklung
- ✓ Begleitung bei der Klärung von Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Verträgen anhand unseres Abwicklungschecks
- ✓ Liquidationsjahresabschluss für jedes während der Liquidation endende Geschäftsjahr
- ✓ Klärung von Restsalden und Darlehen gegenüber Gesellschaftern (Rückzahlung oder Verzicht)
- ✓ Berechnung von Körperschaft- und Gewerbesteuer für den Abwicklungszeitraum (§ 11 KStG, §§ 10, 14 GewStG)
- ✓ Liquidations-Schlussbilanz nebst erläuterndem Bericht
- ✓ Prüfung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 KStG) und der Kapitalertragsteuer bei der Schlussverteilung
- ✓ Laufende Kommunikation mit dem Finanzamt
- ✓ Unterstützung bei Schlussrechnung und Anmeldung des Schlusses der Liquidation zum Handelsregister
Honorarrahmen
- Honorar: [vor Veröffentlichung festlegen] – individuell nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sowie Umfang und Dauer der Liquidation
Optionale Zusatzleistungen
- ✓ Abstimmung mit Notariat und Handelsregister in Sonderkonstellationen
- ✓ Beantwortung vertiefter Finanzamtsanfragen außerhalb des Regelablaufs
- ✓ Begleitung eines Einspruchs- oder Rechtsbehelfsverfahrens
- ✓ Koordination mit spezialisierten Kollegen (z. B. Fachanwalt für Insolvenzrecht) bei rechtlich komplexen Sonderfällen
Vergütung
- Nach Zeitaufwand: [Stundensatz vor Veröffentlichung festlegen] zzgl. 19 % USt
- Einspruchs-/Rechtsbehelfsverfahren: gesonderte Vergütungsvereinbarung
Ohne klare Abgrenzung der Phasen drohen Verzögerungen und Haftungsrisiken
Das Sperrjahr ist nur eine Mindestwartefrist für die Vermögensverteilung – die wirtschaftliche Abwicklung muss zusätzlich tatsächlich abgeschlossen sein. Liquidatoren, die zu früh verteilen oder bekannte Verbindlichkeiten nicht absichern, haften der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für den daraus entstehenden Schaden (§ 73 Abs. 3 GmbHG i. V. m. § 43 Abs. 3, 4 GmbHG).
Meine Lösung: Sie erhalten für jede Liquidationsphase einen klaren Status, nachvollziehbare Berechnungen zu Bilanzen und Steuern sowie rechtzeitige Hinweise, bevor Fristen oder Pflichten übersehen werden.
„Die Auflösung ist beschlossen – die Liquidation ist damit noch nicht abgeschlossen.“
Auflösungsbeschluss heißt nicht automatisch wirtschaftlich und steuerlich abgewickelt
Mit dem Auflösungsbeschluss und seiner Anmeldung zum Handelsregister beginnt die Liquidation – sie ist damit aber noch nicht beendet. Zunächst muss die wirtschaftliche Abwicklung objektiv abgeschlossen sein: Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Verträge und Risiken müssen für jeden Punkt geklärt sein.
Erst danach folgt die bilanzielle und steuerliche Schlussphase mit Schlussbilanz, Steuererklärungen und Restkosten. Erst wenn auch diese abgeschlossen und die Schlussrechnung gelegt ist, wird der Schluss der Liquidation zum Handelsregister angemeldet und die Gesellschaft gelöscht.
In vier Phasen von der Auflösung bis zur Löschung
Jede Phase hat einen klaren Status, damit jederzeit erkennbar ist, wo die Liquidation steht und was noch zu tun ist.
Auflösung und Beginn
Wir prüfen den Auflösungsbeschluss, klären den Beginn der Liquidation und das Datum des Gläubigeraufrufs, ab dem das Sperrjahr läuft.
Eröffnungsbilanz
Wir erstellen die Liquidations-Eröffnungsbilanz nebst erläuterndem Bericht (§ 71 GmbHG) und begleiten die Feststellung durch die Gesellschafter.
Laufende Abwicklung
Wir führen die Buchhaltung fort, klären Vermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten und Verträge und erstellen die jährlichen Liquidationsabschlüsse.
Schluss der Liquidation
Nach Ablauf des Sperrjahres erstellen wir die Schlussbilanz, klären die steuerlichen Schlussfragen und begleiten die Anmeldung zum Handelsregister.
Das erhalten Sie während und am Ende der Liquidation
Die Ergebnisse werden so aufbereitet, dass Sie und die Gesellschafter den Stand der Abwicklung jederzeit nachvollziehen können.
Liquidations-Eröffnungs- und Schlussbilanz nebst erläuternden Berichten
Berechnung von Körperschaft- und Gewerbesteuer für den Abwicklungszeitraum
Abwicklungscheck mit klarem Status je Liquidationsphase
Strukturierter Ablauf statt unklarer Zuständigkeiten
Für die Begleitung benötigen wir die Unterlagen, die für die jeweilige Liquidationsphase erforderlich sind – unabhängig davon, ob es sich um eine GmbH oder UG handelt.
Für den Start erforderlich
- ✓ Auflösungsbeschluss mit Datum und Bestellung der Liquidatoren
- ✓ Aktueller Handelsregisterauszug
- ✓ Nachweis des Gläubigeraufrufs (Bundesanzeiger) mit Veröffentlichungsdatum
- ✓ Übersicht über Anlagevermögen, offene Forderungen und Verbindlichkeiten
- ✓ Bestehende Verträge (Miete, Leasing, Versicherungen u. Ä.) sowie Angaben zu Gesellschafterdarlehen
Steht die Auflösung Ihrer GmbH bevor?
Melden Sie sich möglichst frühzeitig nach dem Auflösungsbeschluss. Für die erste Einschätzung genügen der Auflösungsbeschluss und ein kurzer Überblick über Vermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten.
Begleitung der GmbH-Liquidation anfragen
Teilen Sie uns bitte mit, wann die Auflösung beschlossen wurde oder geplant ist und in welcher Phase sich die Liquidation aktuell befindet.