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Internationale & mehrsprachige Beratung

Steuerliche Begleitung für internationale Mandanten, Expats und Unternehmen mit Auslandsbezug - auf Deutsch, Englisch und Französisch.

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Hinweis für die Umsetzung - bitte vor Live-Schaltung prüfen

  • Diese Seite ist neu erstellt (keine Vorlage auf der Live-Seite vorhanden). Inhalt bewusst auf Leistungsbeschreibungs-Niveau gehalten, ohne Details zu einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen oder Ländern zu nennen.
  • Bitte prüfen, ob die genannten Themenfelder (EU-Umsatzsteuer, Wegzugsbesteuerung) so zu deinem tatsächlichen Beratungsangebot passen, bevor die Seite live geht.
  • Der neue Grundlagen-Abschnitt zu Doppelbesteuerungsabkommen (Freistellungs- und Anrechnungsmethode) ist bewusst allgemein gehalten - bitte auf fachliche Richtigkeit prüfen.

Ob Sie neu nach Deutschland gezogen sind, im Ausland leben und Einkünfte in Deutschland haben, oder als Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind: Ich begleite Sie durch die deutschen steuerlichen Pflichten - verständlich erklärt, auch auf Englisch oder Französisch.

Die mehrsprachige Betreuung ist dabei kein Zusatzservice, sondern fester Bestandteil meiner Kanzlei - viele meiner Mandanten leben oder arbeiten international, und die Kommunikation soll dabei nie zur zusätzlichen Hürde werden.

Grundlagen

Was ein Doppelbesteuerungsabkommen bewirkt

Wer Wohnsitz oder Einkünfte in mehr als einem Land hat, läuft grundsätzlich Gefahr, dieselben Einkünfte zweimal versteuern zu müssen: einmal im Wohnsitzstaat, einmal im Staat der Einkunftsquelle. Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein zwischenstaatlicher Vertrag, der genau das verhindern soll, indem er festlegt, welcher Staat welches Besteuerungsrecht hat.

Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten solche Abkommen geschlossen. Meist kommt eine von zwei Methoden zum Einsatz: Bei der Freistellungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in Deutschland von der Steuer freigestellt, fließen aber unter Umständen über den sogenannten Progressionsvorbehalt in den Steuersatz für die übrigen Einkünfte ein. Bei der Anrechnungsmethode wird die im Ausland bereits gezahlte Steuer auf die deutsche Steuerschuld angerechnet.

Ob und wie ein Abkommen in Ihrem Fall greift, hängt vom betroffenen Land, der Einkunftsart und Ihrem Wohnsitzstatus ab. Diese Prüfung erfolgt immer im Einzelfall.

Themenfelder

Womit ich Sie unterstütze

Doppelbesteuerungsabkommen

Einordnung, ob und wie ein Doppelbesteuerungsabkommen auf Ihre Situation anwendbar ist, bei Wohnsitz oder Einkünften in mehreren Staaten.

Ausländische Einkünfte

Korrekte Berücksichtigung ausländischer Einkünfte in Ihrer deutschen Steuererklärung.

Internationale Unternehmen

Beratung zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, B2B/B2C-Sachverhalten und EU-Umsatzsteuer.

Expats & Zuzug

Steuerliche Erstorientierung für Mandanten, die neu nach Deutschland ziehen oder von hier aus international arbeiten.

Beratung in drei Sprachen

Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Bescheid - Sie können mit mir in der Sprache kommunizieren, in der Sie sich am wohlsten fühlen.

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Internationaler Sachverhalt?

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation - ich melde mich mit den nächsten Schritten, auf Wunsch auch auf Englisch oder Französisch.

Kontakt

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